Wechsel Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Gläubigers an den Schuldner enthält, an den Gläubiger oder einen Dritten eine bestimmte Summe zu zahlen. Der Wechsel i

Wechsel

Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Gläubigers an den Schuldner enthält, an den Gläubiger oder einen Dritten eine bestimmte Summe zu zahlen. Der Wechsel ist eine Urkunde und ein geborenes Orderpapier, er kann daher nur mittels Indossament übertragen werden.

Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden. Die Verpflichtungen eines Wechsels sind losgelöst vom Grundgeschäft. Das heißt eine Wechselforderung besteht auch, wenn ein Grundgeschäft, für welches der Wechsel ausgestellt worden ist, nicht wirksam abgeschlossen wurde.

Der Wechsel ist, wirtschaftlich betrachtet, wie der Scheck ein Wertpapier des Zahlungs- und Kreditverkehrs. Er wird nur erfüllungshalber „an Zahlungs statt“ angenommen. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht bei der Bezahlung (dem Entgelt) von Rechtsgeschäften nicht.

Die Bedeutung des Wechsels im täglichen Geschäft schwindet im Binnenhandel seit Jahren, auch im Außenhandel ist der Wechsel den Bank-to-Bank-Transaktionen deutlich unterlegen. Der Grund für den Bedeutungsverlust des Wechsels als ehemals zentralem Element der Mittelstandsfinanzierung ist darin zu sehen, dass es den beteiligten Verkehrskreisen im Zusammenwirken mit dem Gesetzgeber nicht gelungen ist, das Instrument des Wechsels maschinenfähig zu machen.

Aufgrund seiner Urkundenstruktur lässt sich der Wechsel nur durch hohen Personaleinsatz und -aufwand abwickeln. Daher ist das Wechselgeschäft aufgrund der Rationalisierung der Bankenwelt ein Auslaufmodell.